Mittwoch, 29. Juni 2011

Steuern sparen mit der Basisrente (Rürup)

Liebe Moneytalker,

heute erfahrt ihr, wie zeitaufwändig eine Vorbereitung für ein seriös geführtes Kundengespräch ist. Teil 5 ist das.
Was ich dem Ehepaar nicht vorschlagen werde, sind irgendwelche Steuersparobjekte, wo jeder was daran verdient, außer die Anleger.

Das Thema Steuern sparen mit Abschreibungsmodellen ist nicht mein Thema. Was hat ein Kunde davon, wenn er seine Investition im wahrsten Sinne des Wortes "abschreiben" kann?

Der Diplomingenieur und die Mathelehrerin haben mir aufgetragen, dass Sie heute und später Geld haben wollen. Und sie wollen Steuern sparen.

Da ich bis dato nicht weiß, ob Geld vorhanden ist oder von dritter Seite kommen könnte, beschränke ich mich auf steueroptimierte Sparformen.

Geeignet für den Mann sind die Basisrente, auch als Rüruprente bekannt, die Zusatzrente,  bekannt als Riesterrente und die betriebliche Altersversorgung. Auf das Thema vermögenswirksame Leistungen werde ich heute nicht eingehen.

Da die Frau Beamtin ist, scheidet die betriebliche Altersversorgung aus.

Folglich: Ich berichte über die Rüruprente und die Riesterrente. Die ist für beide geeignet.


Wer schnell informiert sein will, dem empfehle ich eine Mindmap
http://dl.dropbox.com/u/33362657/Staatliche%20F%C3%B6rderung.pdf

Eine Vorbemerkung aus meiner Berater-Praxis: Die wenigsten Kunden haben eine Ahnung, was sich unter Rürup versteckt, Riester ist bekannter, das, was ich auf unserer HP als Kundenbeispiel anführe
http://www.fuchs-finanzarchitekten.de/beispiel_zuschuesse_steuervorteile.htm
kommt der Wahrheit sehr nahe.

Woran das liegt? Möglicherweise hat der Staat überhaupt kein wirkliches Interesse daran, dass die Menschen aufgeklärt werden. Ich kann nur aus meiner langjährigen Erfahrung sprechen.


Was ist die Rüruprente?
Gesetzliche Grundlage ist das Alterseinkünftegesetz. Es wurde Anfang des 21. Jahrhunderts eingeführt, weil ein pensionierter Richter in Karlsruhe gegen die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Rente und Pension geklagt hatte.
Ursprünglich war sie als Gegenstück zur Riesterrente geplant, und sollte in erster Linie SELBSTSTÄNDIGEN die Möglichkeit bieten, sich eine eigene Altersversorgung aufzubauen. Viele Selbstständige zahlen nichts oder nur wenig in die Rentenkasse ein.

Vorurteil 1: Die Basisrente ist nur für Selbstständige. Das höre ich beinahe tagtäglich. Das ist falsch. Die kann für Selbstständige sogar falsch sein (siehe Blogbeitrag Künstler).

Es gibt keine pauschale Aussage, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Richtig ist:
Die Basisrente ist für all diejenigen ideal, die im Erwerbsleben stehen, und aus meiner Sicht mindestens 30.000,--€ brutto verdienen. Das können Selbstständige oder Angestellte, oder Beamte oder Angehörige der sogenannten Kammerberufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Richter, Notare, Anwälte...) sein. Die sogenannten "Best-Ager", auch unter 50+ bekannt, haben weitere Vorteile.

Vorurteil 2: Die Basisrente lohnt sich nicht, weil man die später versteuern muss.

Das ist korrekt. Die Renten aus dieser Sparform werden später versteuert, und zwar mit dem gleichen Beitragssatz wie die normale Rente. Die Frage ist:   1. Welche Alternative gibt es und 2. Ist es besser, keine zusätzliche Rente zu haben, die man dann auch nicht versteuern muss?

Vorurteil 3: Wenn ich sterbe, ist das angesparte Geld weg. Insbesondere von kinderlosen Singles ein häufig gehörtes Argument.

Das ist auch korrekt. Weil sich die Basisrente dem Wesen nach an die gesetzliche Rente anlehnt. Hier empfehle ich den Abschluss einer Risikolebensversicherung, falls man jemanden berücksichtigen möchte, z.B. den Lieblingsneffen oder den/die LebenspartnerIn. Die Steuervorteile sind so enorm (siehe unten) da fallen 100,-- im Jahr für eine RisikoLV nicht ins Gewicht.

Man muss nur mit den Menschen reden. Gut zuhören, Notizen machen, überlegen und dann eine Lösung anbieten. Boulevardargumentationen nützen niemanden.

Fazit: Nahezu jeder Steuerzahler mit rund 30.000,--€ Einkommen ist für einen Rürup geeignet.  


Den Rürup werde ich am Samstag auf jeden Fall eingehend besprechen.

Weil es eine hervorragende Sparform ist, die folgende Vorteile aufweist:
Verheirate können p.a. 40.000,--/allein stehende 20.000,-- p.a. maximal sparen, die in 2011 mit 72% steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Wichtig beim Selbstständigen, wo der Gewinn häufig erst zum Jahresende feststeht.
Wer in die Rentenversicherung einzahlt, kann weniger sparen.

Beispiel: Person, rentenversicherungspflichtiger Angestellter, Single verdient 60.000,-- brutto und will das Maximale, steuerlich Wirksame in einen Rürup einzahlen.
Möglich sind 20.000,--.
Seine Rentenversicherung liegt bei 19,9% aus 60.000,--, also bei 11.940,-- (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber)
20.000,-- maximal minus 11.940,-- ergibt 8.060,-- für den Rürup. Er kann mehr einzahlen, aber diese 8.060,-- sind steuerlich optimal. Das gilt für 2011. Sollten die Rentenbeiträge sich verändern, gelten wieder andere Zahlen.

Steuerlich wird es sich wie folgt auswirken:
Summe Altersvorsorgeaufwendungen: 20.000,--(11.940,-- und die 8.060,-- Rürup), davon 72% macht 14.400,--
minus hälftige Rentenversicherung 5.970,-- macht 8.430,--.

Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich um 8.430,--€. Nur aus dem Rürup und der gesetzlichen Rentenversicherung. Das sind dann schon mal 3.000,-- vom Finanzamt.

Diese 72% steigen jedes Jahr um 2%, bis 100% erreicht sind
2012 dann 74%, 2013 dann 76% usw.

Konkret heißt das, Rürupsparer bekommen jedes Jahr mehr vom Finanzamt zurück.War euch das bekannt?

Für Selbstständige hat die Rüruprente noch einen ganz entscheidenden Vorteil: Die Beiträge sind INSOLVENZGESCHÜTZT.


Zusammenfassung:
Vorteile:
  • steigende Steuervorteile
  • hohe absetzbare Sparleistungen
  • sicher vor Hartz IV und vor Insolvenz
  • Rente nur teilweise steuerpflichtig (je nach Renteneintrittsalter)
  • Rente ist sozialabgabenbefreit (keine Krankenversicherung auf diese Rente)

Nachteile und wie man sie umgeht:
es gibt keine Kapitalauszahlung. Ich empfehle, die Steuerrückvergütungen wieder anzulegen in eine andere Sparform. Das wären im Beispiel die 3.000,-- p.a., die jährlich steigen.
Kündigung und Rückkauf sind ausgeschlossen. Das ist staatlich so gewollt, weil es gewünscht war, dass die Selbstständigen nicht bei jedem betrieblichen Engpass ihren oftmals einzigen Rentenanspruch zu Bargeld machen. Deshalb sind alle Zahlungen in und aus der Rüruprente insolvenzgeschützt.

Weitere Nachteile, wenn es denn welche sind, sehe ich nicht. Viele Dinge sind vertraglich gestaltbar.

Morgen bin ich den ganzen Tag in Speyer. Teil 6 behandelt den Riester, dann gehe ich auch auf Kosten, auf Transparenz und auf die Testberichte ein.

Praktischer,  kundenorientierter Riester.

Ich hoffe, dass ich euch den Rürup etwas näher gebracht habe. Die Kunden können nichts dafür, dass der Staat es nicht versteht, Komplexität zu vereinfachen, dafür bin ich da.

Euch alles Gute
Euer
Peter Fuchs
der GELD-Experte Nr. 1 aus Nordbaden


 





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen