Freitag, 30. März 2012

Wie man eine Erwerbsminderungsrente bekommt



Neulich habe ich berichtet, was die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erwerbsminderungsrente sind und heute schreibe ich darüber, wie man die Chancen zum Erhalt dieser Rente verbessert.

2010 lag die Quote der Ablehnungen im ersten Schritt bei 42,2 Prozent. Entscheidend bei jeder Erwerbsminderung ist allein der Gesundheitszustand. Deshalb sollte die eigene Krankheitsgeschichte immer gut dokumentiert sein. Es geht darum, ob man mit dieser Krankheit noch drei Stunden am Tag arbeiten kann. 

Mein Tipp: Wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte sich mit einem privaten Rentenberater zusammen setzen und rechtzeitig zum Arzt gehen, um damit den zeitlichen Verlauf der Krankheit aufzeigen zu können. Und dieser sollte dann beispielsweise bestätigen, dass man „wegen genau dieser Einschränkung nicht mehr länger als drei Stunden sitzen  - oder was anderes – kann“

Man sollte die Erwerbsminderungsrente nicht zu früh beantragen. In den letzten fünf Jahren sollten mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Diesen Antrag stellt man am besten direkt bei der Rentenkasse  und alle Dokumente und ärztlichen Bestätigungen sind mitzubringen. Rentenkassen setzen häufig Gutachter ein. Wird der Antrag abgelehnt, dann bitte innerhalb von vier Wochen widersprechen.  Dieser Widerspruch ist medizinisch zu begründen,  mit einem weiteren ärztlichen Attest oder einem neuen Gutachten.  Schließlich bleibt noch die kostenfreie Klage beim Sozialgericht. Häufig führt Hartnäckigkeit zum Erfolg. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
www.fuchs-finanzarchitekten.de
07255-9589
0151-59218758

Montag, 19. März 2012

Erwerbsminderungsrente



In der Renteninformation ist die Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ ausgewiesen.  

Mein Tipp: Wer sich mit diesem Thema intensiver beschäftigen möchte, dem empfehle ich die Broschüre Nr. 201 der Deutsche Rentenversicherung Bund „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.  Telefonnummer 030 8651.

Für alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, gibt es keinen  gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente.  Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf  nicht mehr ausüben kann. Erwerbsgemindert ist, wer auf nicht absehbare Zeit  wegen einer schweren oder chronischen Krankheit oder Behinderung vom Erwerbsleben - das heißt von irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt -  ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.  

 Häufige Ursache: zu viel Stress, zu viel Druck, zu hohe Belastung.  Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Rente.  Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat keine Ansprüche. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. 

 Verschiedene medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden.  Heute liegt die durchschnittliche Rente wegen Erwerbsminderung bei 640,-- Euro, davon kann man normalerweise nicht leben. Da die Ablehnungsquote relativ groß ist, berichte ich demnächst, wie man seine Chancen zum Erhalt dieser Rente verbessert. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
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Dienstag, 13. März 2012

Bürgerentlastungsgesetz


Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/buergerentlastungsgesetz/

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur  Kranken-  und Pflegeversicherung  in stärkerem Umfang als bisher  steuerlich absetzbar.  Hiervon profitieren alle Krankenversicherten.  Die Mehrkosten einer privaten Krankenkasse, zum Beispiel  für den Heilpraktiker oder das Zweibettzimmer, sind  nicht abzugsfähig. Diese Entlastung wird bei Arbeitnehmern in der monatlichen Gehaltsabrechnung unmittelbar berücksichtigt. Folglich kann man seit 2010 ein höheres Nettogehalt haben. Das hängt vom Familienstand, vom Einkommen und von der Kinderzahl ab. 

Anhand eines Beispiels  aus einem Steuer-Ersparnis-Rechner will ich die Auswirkungen  verdeutlichen.  Ein Ehepaar, beide 40 Jahre alt, der Mann  40.000,-- brutto, die Frau halbtags 12.000,--  brutto, zwei Kinder, zwei Prozent  Einkommenssteigerungen, mit Kirchensteuer in Baden-Württemberg.  Diese Familie hat eine Steuerentlastung bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren von insgesamt 13.584,28 Euro. Das sind  42,-- im Monat mehr netto.

Mein Tipp: Da Rentner bereits heute Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen müssen, würde ich dazu raten, diese durch das Bürgerentlastungsgesetz neu gewonnene Liquidität sinnvoll zu nutzen, entweder in eine zusätzliche Altersvorsorge oder zur Pflegevorsorge.  Wenn es möglich ist. Aus einer weiteren Einnahmequelle könnten dann beispielsweise die Kosten für Medikamente bezahlt werden. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
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