Sonntag, 19. Februar 2012

Steuern sparen


Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/steuern-sparen/

Liebe Moneytalker,

seit dem 1.Januar 2005 gilt in Deutschland das Alterseinkünftegesetz.  Rentenversicherungspflichtige  sehen auf  Seite zwei  ihres Steuerbescheides, zum Beispiel dem für 2010,  eine Zeile:  „Summe der Altersvorsorgeaufwendungen“.  Was dort steht, sind die  Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil. Seit 2012  19,6%.  Dann steht dort: „Hiervon  70 Prozent“. Weiterhin: „abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung“ und  „übrige Vorsorgeaufwendungen“.

 Welche Auswirkungen hat  die  Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen für den einzelnen Steuerzahler  konkret?  Wenn man sich mit den Menschen unterhält, haben viele keine Auswirkungen gespürt und andere  wissen nicht, worum es geht. 

Konkret: Jedes Jahr kann man zwei Prozent mehr absetzen, ab 2020  ein Prozent, ab 2040 ist der gesamte Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung steuerwirksam. 

Ein Beispiel aus meinem Steuerprogramm: 30 Jahre alt, ledig, kinderlos, 30.000,-- brutto, mit Kirchensteuer in Baden-Württemberg, zwei Prozent  Einkommenssteigerungen pro Jahr.  Bis zum Renteneintritt  spart dieser Arbeitnehmer insgesamt 54.073,67€, das sind im Monatsschnitt  123,--€ an Steuern.

Mein Tipp Nr. 1: Steuererklärung machen
Mein Tipp Nr. 2: Steuerrückerstattung  für später weglegen. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
www.fuchs-finanzarchitekten.de
07255-9589