Freitag, 20. April 2012

Deutschland 2012


Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/deutschland-2012/

Liebe Moneytalker,

Ist Deutschland ein reiches Land?

 Auf den ersten Blick würde man dies sicher bejahen, betrachtet man sich das Geldvermögen von rund fünf Billionen Euro und das Immobilienvermögen von nochmals rund fünf Billionen Euro. Als eines der wenigen Länder haben wir immer noch das sogenannte AAA-Rating, besser geht nicht. Unsere Auftragslage ist stabil, Unternehmer finden nur schwer Arbeitskräfte. Mehr als 40 Millionen gehen laut Statistik einer Erwerbstätigkeit nach.  Während in anderen Ländern die Privathaushalte verschuldet sind, haben wir in Deutschland eine Sparquote von elf Prozent. Sogar die Finanzkrise scheint unserem Land Vorteile zu bringen, denn viel ausländisches Geld fließt in unser Land, Deutschland ist ein Rechtsstaat.  Und darüberhinaus fördert die Euro-Schwäche die Exporte. Die Indices für das Geschäftsklima und das Konsumklima sind hervorragend. 

Alles eitel Sonnenschein?

 Woher kommt es dann, dass circa 25 Prozent nicht von ihrer Arbeit leben können? Seit Mitte der 90er Jahre  sind die Lohnstückkosten im Vergleich zu anderen Ländern wie Großbritannien, Italien und Spanien rückläufig, das heißt konkret, dass die Produktion  stärker gestiegen ist  als die Löhne.  Seit einigen Jahren steigen die Preise für Konsumgüter und Energie ständig, bei sehr vielen kommt offensichtlich der Reichtum nicht an. Viele fühlen sich als Verlierer.

Euch alles Gute
Peter Fuchs
www.fuchs-finanzarchitekten.de
07255-9589
0151-59218758

Donnerstag, 5. April 2012

Einkommensschutzbrief


Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/einkommensschutzbrief/

Liebe Moneytalker,

Wer dauerhaft höhere Ausgaben als Einnahmen hat, wird irgendwann arm.  Armut ist keine Frage des Alters.

 Einen Einkommensschutzbrief können alle abschließen, die sich mit folgender Frage beschäftigen: Wer zahlt meine Fixkosten,  vor allem die Miete oder die Darlehensraten, wenn ich  berufsunfähig bin?  Laut dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger werden 25 Prozent aller Erwerbstätigen berufsunfähig. Ursachen hierfür sind  in der Reihenfolge des Aufkommens:  psychische Erkrankungen, Krankheiten von Skelett, Muskeln, Bindegewebe, krankhafte Neubildungen, Krankheiten des Kreislaufsystems,  des Stoffwechsels und der Atemwege. 

Der wichtigste Unterschied zur Erwerbsminderungsrente ist:  Beim Einkommensschutzbrief geht es um den zuletzt ausgeübten  Beruf, während es  bei der Erwerbsminderungsrente darum geht, dass man irgendeine Tätigkeit weniger als sechs oder  drei Stunden verrichten kann. 

 Es ist erstaunlich, dass  mehr Menschen einen Autoschutzbrief haben als einen Einkommensschutzbrief.  Angenommen, jemand hat noch 40 Jahre zu arbeiten und verdient in dieser Zeit  eine  Million Euro netto. Das ist der Wert der Arbeitskraft.  Und man sichert diese Arbeitskraft ab, zu einem Preis, der  oftmals niedriger ist als eine halbe Tankfüllung.   Meiner Meinung nach ist  in vielen Versicherungsordern, die mir regelmäßig vorgelegt werden,  Armut vorprogrammiert. 

Mein Tipp: Man sollte den Ordner unabhängig und sofort  durchprüfen lassen.

Euch alles Gute
Peter Fuchs
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Freitag, 30. März 2012

Wie man eine Erwerbsminderungsrente bekommt



Neulich habe ich berichtet, was die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erwerbsminderungsrente sind und heute schreibe ich darüber, wie man die Chancen zum Erhalt dieser Rente verbessert.

2010 lag die Quote der Ablehnungen im ersten Schritt bei 42,2 Prozent. Entscheidend bei jeder Erwerbsminderung ist allein der Gesundheitszustand. Deshalb sollte die eigene Krankheitsgeschichte immer gut dokumentiert sein. Es geht darum, ob man mit dieser Krankheit noch drei Stunden am Tag arbeiten kann. 

Mein Tipp: Wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte sich mit einem privaten Rentenberater zusammen setzen und rechtzeitig zum Arzt gehen, um damit den zeitlichen Verlauf der Krankheit aufzeigen zu können. Und dieser sollte dann beispielsweise bestätigen, dass man „wegen genau dieser Einschränkung nicht mehr länger als drei Stunden sitzen  - oder was anderes – kann“

Man sollte die Erwerbsminderungsrente nicht zu früh beantragen. In den letzten fünf Jahren sollten mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Diesen Antrag stellt man am besten direkt bei der Rentenkasse  und alle Dokumente und ärztlichen Bestätigungen sind mitzubringen. Rentenkassen setzen häufig Gutachter ein. Wird der Antrag abgelehnt, dann bitte innerhalb von vier Wochen widersprechen.  Dieser Widerspruch ist medizinisch zu begründen,  mit einem weiteren ärztlichen Attest oder einem neuen Gutachten.  Schließlich bleibt noch die kostenfreie Klage beim Sozialgericht. Häufig führt Hartnäckigkeit zum Erfolg. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
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Montag, 19. März 2012

Erwerbsminderungsrente



In der Renteninformation ist die Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ ausgewiesen.  

Mein Tipp: Wer sich mit diesem Thema intensiver beschäftigen möchte, dem empfehle ich die Broschüre Nr. 201 der Deutsche Rentenversicherung Bund „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.  Telefonnummer 030 8651.

Für alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, gibt es keinen  gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente.  Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf  nicht mehr ausüben kann. Erwerbsgemindert ist, wer auf nicht absehbare Zeit  wegen einer schweren oder chronischen Krankheit oder Behinderung vom Erwerbsleben - das heißt von irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt -  ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.  

 Häufige Ursache: zu viel Stress, zu viel Druck, zu hohe Belastung.  Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Rente.  Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat keine Ansprüche. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. 

 Verschiedene medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden.  Heute liegt die durchschnittliche Rente wegen Erwerbsminderung bei 640,-- Euro, davon kann man normalerweise nicht leben. Da die Ablehnungsquote relativ groß ist, berichte ich demnächst, wie man seine Chancen zum Erhalt dieser Rente verbessert. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
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Dienstag, 13. März 2012

Bürgerentlastungsgesetz


Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/buergerentlastungsgesetz/

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur  Kranken-  und Pflegeversicherung  in stärkerem Umfang als bisher  steuerlich absetzbar.  Hiervon profitieren alle Krankenversicherten.  Die Mehrkosten einer privaten Krankenkasse, zum Beispiel  für den Heilpraktiker oder das Zweibettzimmer, sind  nicht abzugsfähig. Diese Entlastung wird bei Arbeitnehmern in der monatlichen Gehaltsabrechnung unmittelbar berücksichtigt. Folglich kann man seit 2010 ein höheres Nettogehalt haben. Das hängt vom Familienstand, vom Einkommen und von der Kinderzahl ab. 

Anhand eines Beispiels  aus einem Steuer-Ersparnis-Rechner will ich die Auswirkungen  verdeutlichen.  Ein Ehepaar, beide 40 Jahre alt, der Mann  40.000,-- brutto, die Frau halbtags 12.000,--  brutto, zwei Kinder, zwei Prozent  Einkommenssteigerungen, mit Kirchensteuer in Baden-Württemberg.  Diese Familie hat eine Steuerentlastung bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren von insgesamt 13.584,28 Euro. Das sind  42,-- im Monat mehr netto.

Mein Tipp: Da Rentner bereits heute Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen müssen, würde ich dazu raten, diese durch das Bürgerentlastungsgesetz neu gewonnene Liquidität sinnvoll zu nutzen, entweder in eine zusätzliche Altersvorsorge oder zur Pflegevorsorge.  Wenn es möglich ist. Aus einer weiteren Einnahmequelle könnten dann beispielsweise die Kosten für Medikamente bezahlt werden. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
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Sonntag, 19. Februar 2012

Steuern sparen


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Liebe Moneytalker,

seit dem 1.Januar 2005 gilt in Deutschland das Alterseinkünftegesetz.  Rentenversicherungspflichtige  sehen auf  Seite zwei  ihres Steuerbescheides, zum Beispiel dem für 2010,  eine Zeile:  „Summe der Altersvorsorgeaufwendungen“.  Was dort steht, sind die  Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil. Seit 2012  19,6%.  Dann steht dort: „Hiervon  70 Prozent“. Weiterhin: „abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung“ und  „übrige Vorsorgeaufwendungen“.

 Welche Auswirkungen hat  die  Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen für den einzelnen Steuerzahler  konkret?  Wenn man sich mit den Menschen unterhält, haben viele keine Auswirkungen gespürt und andere  wissen nicht, worum es geht. 

Konkret: Jedes Jahr kann man zwei Prozent mehr absetzen, ab 2020  ein Prozent, ab 2040 ist der gesamte Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung steuerwirksam. 

Ein Beispiel aus meinem Steuerprogramm: 30 Jahre alt, ledig, kinderlos, 30.000,-- brutto, mit Kirchensteuer in Baden-Württemberg, zwei Prozent  Einkommenssteigerungen pro Jahr.  Bis zum Renteneintritt  spart dieser Arbeitnehmer insgesamt 54.073,67€, das sind im Monatsschnitt  123,--€ an Steuern.

Mein Tipp Nr. 1: Steuererklärung machen
Mein Tipp Nr. 2: Steuerrückerstattung  für später weglegen. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
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