seit dem 1.Januar 2005 gilt in Deutschland das Alterseinkünftegesetz. Rentenversicherungspflichtige sehen auf Seite zwei ihres Steuerbescheides, zum Beispiel dem für 2010, eine Zeile: „Summe der Altersvorsorgeaufwendungen“. Was dort steht, sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil. Seit 2012 19,6%. Dann steht dort: „Hiervon 70 Prozent“. Weiterhin: „abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung“ und „übrige Vorsorgeaufwendungen“.
Welche Auswirkungen hat die Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen für den einzelnen Steuerzahler konkret? Wenn man sich mit den Menschen unterhält, haben viele keine Auswirkungen gespürt und andere wissen nicht, worum es geht.
Konkret: Jedes Jahr kann man zwei Prozent mehr absetzen, ab 2020 ein Prozent, ab 2040 ist der gesamte Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung steuerwirksam.
Ein Beispiel aus meinem Steuerprogramm: 30 Jahre alt, ledig, kinderlos, 30.000,-- brutto, mit Kirchensteuer in Baden-Württemberg, zwei Prozent Einkommenssteigerungen pro Jahr. Bis zum Renteneintritt spart dieser Arbeitnehmer insgesamt 54.073,67€, das sind im Monatsschnitt 123,--€ an Steuern.
Mein Tipp Nr. 1: Steuererklärung machen
Mein Tipp Nr. 2: Steuerrückerstattung für später weglegen.
Euch alles Gute
Peter Fuchs
www.fuchs-finanzarchitekten.de
07255-9589
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