Dienstag, 13. März 2012

Bürgerentlastungsgesetz


Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/buergerentlastungsgesetz/

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur  Kranken-  und Pflegeversicherung  in stärkerem Umfang als bisher  steuerlich absetzbar.  Hiervon profitieren alle Krankenversicherten.  Die Mehrkosten einer privaten Krankenkasse, zum Beispiel  für den Heilpraktiker oder das Zweibettzimmer, sind  nicht abzugsfähig. Diese Entlastung wird bei Arbeitnehmern in der monatlichen Gehaltsabrechnung unmittelbar berücksichtigt. Folglich kann man seit 2010 ein höheres Nettogehalt haben. Das hängt vom Familienstand, vom Einkommen und von der Kinderzahl ab. 

Anhand eines Beispiels  aus einem Steuer-Ersparnis-Rechner will ich die Auswirkungen  verdeutlichen.  Ein Ehepaar, beide 40 Jahre alt, der Mann  40.000,-- brutto, die Frau halbtags 12.000,--  brutto, zwei Kinder, zwei Prozent  Einkommenssteigerungen, mit Kirchensteuer in Baden-Württemberg.  Diese Familie hat eine Steuerentlastung bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren von insgesamt 13.584,28 Euro. Das sind  42,-- im Monat mehr netto.

Mein Tipp: Da Rentner bereits heute Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen müssen, würde ich dazu raten, diese durch das Bürgerentlastungsgesetz neu gewonnene Liquidität sinnvoll zu nutzen, entweder in eine zusätzliche Altersvorsorge oder zur Pflegevorsorge.  Wenn es möglich ist. Aus einer weiteren Einnahmequelle könnten dann beispielsweise die Kosten für Medikamente bezahlt werden. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
www.fuchs-finanzarchitekten.de
07255-9589
0151-59218758

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