Montag, 19. März 2012

Erwerbsminderungsrente



In der Renteninformation ist die Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ ausgewiesen.  

Mein Tipp: Wer sich mit diesem Thema intensiver beschäftigen möchte, dem empfehle ich die Broschüre Nr. 201 der Deutsche Rentenversicherung Bund „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“.  Telefonnummer 030 8651.

Für alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, gibt es keinen  gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente.  Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf  nicht mehr ausüben kann. Erwerbsgemindert ist, wer auf nicht absehbare Zeit  wegen einer schweren oder chronischen Krankheit oder Behinderung vom Erwerbsleben - das heißt von irgendeiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt -  ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.  

 Häufige Ursache: zu viel Stress, zu viel Druck, zu hohe Belastung.  Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Rente.  Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat keine Ansprüche. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. 

 Verschiedene medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden.  Heute liegt die durchschnittliche Rente wegen Erwerbsminderung bei 640,-- Euro, davon kann man normalerweise nicht leben. Da die Ablehnungsquote relativ groß ist, berichte ich demnächst, wie man seine Chancen zum Erhalt dieser Rente verbessert. 

Euch alles Gute
Peter Fuchs
www.fuchs-finanzarchitekten.de
07255-9589
0151-59218758


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