Mittwoch, 25. Januar 2012

Rentenbesteuerung

Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/rentenbesteuerung/


Liebe Moneytalker,

Seit dem 1. Januar 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und  andere Renten in Deutschland versteuert. Die Beamtenpensionen waren schon vorher steuerpflichtig. Durch das Alterseinkünftegesetz wird diese Diskrepanz voll angeglichen, indem die gesetzlichen Renten von 2005 bis 2040 stufenweise bis auf 100% steuerpflichtig gestellt werden.

Wer 2012 in Rente geht, versteuert 64%.  Im nächsten Jahr sind das  66%, in 2014 dann 68%. Ein Beispiel mit folgenden, vereinfachenden Annahmen: Rentner, alleinstehend, Bruttorente 15.000,--. Renteneintritt 2012.
Von den 15.000,-- sind 64% zu versteuern. Steuerpflichtig verbleiben  9.600,--. Abgezogen wird der Grundfreibetrag von 8.004,--, sowie weitere Freibeträge und Pauschalen von zusammen 1.424,--, so dass nunmehr eine Steuer aus 172,-- berechnet wird. Dieser Ruheständler bekommt fast seine ganze Bruttorente ausbezahlt.

Mein Tipp: Eine Beratung bei einem Steuerberater  ist anzuraten, wenn weitere Einkünfte vorhanden sind.

Rentner müssen seit Oktober 2009 mit Kontrollen durch die Finanzämter rechnen. In den  Rentenbezugsmitteilungen sind alle Einnahmen aufgelistet, die Rentner seit 2005 aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Renten und aus betrieblicher Altersversorgung bekommen haben.  Dadurch kann das Finanzamt feststellen, ob Rentner ihre Steuern bezahlt haben oder nicht.
Das Alterseinkünftegesetz hat zwei Seiten, einmal die schrittweise Besteuerung der Renten und zum anderen die Absetzbarkeit der Rentenbeiträge in der Erwerbsphase.

Euch alles Gute
Peter Fuchs
www-fuchs-finanzarchitekten.de
07255-9589

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen