Freitag, 13. Januar 2012

Krankenversicherung der Rentner

Original unter http://www.ihre-beste-geldanlage.de/krankenversicherung-der-rentner/

Liebe Moneytalker,

In der Renteninformation steht folgender Satz:
"Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Steuern sind von der Rente zu zahlen."  Das heißt konkret:  Dem Girokonto wird weniger gut geschrieben.

 Alle, die gesetzlich kranken- bzw. gesetzlich pflegeversichert sind, entrichten aus ihrer Rente Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner.  Die Pflegeversicherung übernehmen Rentner allein, die Krankenversicherung zur Hälfte.  Privat krankenversicherte Rentner  oder freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten auf Antrag einen Zuschuss von ihrer Rentenversicherung.  Allerdings sind nicht nur Renten, sondern auch Versorgungsbezüge wie Beamtenpensionen, Renten der Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung  und noch andere Einnahmequellen  betroffen.  Zu diesem Thema gibt es sehr interessante Übersichten.

Seit  dem 1. Januar 2005 gilt in Deutschland das Gesetz zur Besteuerung der Altersvorsorge.  Auf Grund der demographischen Entwicklung können die staatlichen Systeme die Versorgung allein nicht mehr garantieren.  Schwerpunkt dieser Regelung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.  Auslöser dieses Gesetzes, das offiziell „Alterseinkünftegesetz“ heißt, war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. März 2002, in dem die „unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzliches Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar“ erklärt wurde.

  Euch alles Gute
Peter Fuchs
der GELD-Experte Nr. 1 aus Nordbaden
www.fuchs-finanzarchitekten.de

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